RSV05 bietet wieder zwei 0stercamps an – im Ballhaus Reinhausen und im THG

Auch dieses Jahr bietet der RSV05 zwei Osterferiencamps an. Das erste findet im Ballhaus Reinhausen statt, das zweite im THG und der DJH.

CAMP I – Montag 19.03. bis Donnerstag 22.03 im BALLHAUS REINHAUSEN – Mittagessen im Bistro – ist beendet –

CAMP II – Montag 26.03. bis Gründonnerstag 29.03. im THG – Mittagessen in der DJH

– Jeweils 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Berufsbedingtes Bringen ist nach Absprache/Anmeldung ab 8:00 Uhr möglich.

Thema “Den Gegner vor Probleme stellen: schlaues Freilaufen und eine gute Ballmitnahme – flach und aus der Luft

Zu unseren täglichen STANDARD-INHALTEN gehören “koordinative Ball- und Laufgeschicklichkeit” und die “intensive Schulung des schwachen Fußes”. Tägliches Mittagessen und “Getränke satt” sind Bestandteil unserer Camps. Bei uns werden die Kinder auch in der MITTAGSPAUSE durchgängig betreut. Im ersten Teil steht in der Regel das “Mittags-Kino” auf dem Programm. Im zweiten Teil werden den Kindern in den jeweiligen Lerngruppen “Straßenfußball-Spiele” von ihren festen Übungsleitern näher gebracht.

In allen Ferien werden andere SCHWERPUNKT-THEMEN angeboten. Diese Themen werden in Spiel- und Übungsreihen anhand eines ausgearbeiteten Camp-Planes systematisch vermittelt und in kleinen Gleichzahlspielen intensiv vertieft. Natürlich wird auch jedes Camp durch ein kleines ERINNERUNGSGESCHENK abgerundet.

ZUSATZBEITRAG in CAMP I:
130,- € pro Kind, 65,- für das zweite Geschwisterkind und RSV05-Trainer-Kinder. Für das dritte Geschwisterkind: 30,-
€.

ZUSATZBEITRAG in CAMP II:
110,- € pro Kind, 60,- für das zweite Geschwisterkind und RSV05-Trainer-Kinder. Für das dritte Geschwisterkind: 20,-

Zusatzbeitrag bitte auf folgendes Vereinskonto überweisen:
RSV05 Jugendfußball
IBAN: DE43 2605 0001 0046 3043 90
Kennwort: “Ostercamp 1 oder 2  2018 + Kindername”

Komplett-Absagen – auch kurzfristige – werden bei triftigem Grund vollständig erstattet. Bei krankheits- oder verletzungsbedingten Ausfall erfolgt eine anteilige Erstattung. Gemäß Jugendhilfegesetz ist das Camp auf Antrag (Gewährung von Jugendhilfeleistung) beim Jugendamt erstattungsberechtigt.

Anmeldungen bitte formlos PER MAIL an tarant@gmx.de

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