Entsetzen über dreimonatige Sperre für Horst!
Mit Bestürzung haben am gestrigen Donnerstag die Verantwortlichen und betroffenen Spieler des Fußball-Oberligisten RSV 05 auf das Urteil im Verfahren wegen diskriminierender Beleidigung reagiert.
Als für die RSV-Innenverteidiger noch die Sonne schien: Julian Keseling (Nummer 2) und Christian Horst (8) im Jahnstadion.
© CR
Barsinghausen. Das Verbandssportgericht des Niedersächsischen Fußballverbands (NFV) unter dem Vorsitz von Johannes Budde sah es als erwiesen an, dass sowohl Julian Keseling als auch Christian Horst ihren Cloppenburger Gegenspieler Lincoln Assinuoko beleidigt haben und sperrte die beiden Akteure für jeweils drei Monate. Dazu wurde wegen anderer Beleidigungen eine Geldbuße in Höhe von zusammen 125 Euro gegen die Göttinger Spieler verhängt. Während Keseling in Barsinghausen den Rassismus-Vorwurf einräumte, bestritt Horst entsprechende Äußerungen. Der Spieler will nun vor dem Obersten Verbandssportgericht in Berufung gehen.
„Wir sind davon überzeugt, dass beide Spieler rassistische Äußerungen von sich gegeben haben“, sagte gestern Budde in einer ersten Stellungnahme. Bei Horst seien belastende Aussagen von Assinuoko und „andere Indizien“ ausschlaggebend gewesen. Zu diesen Indizien seien die Beschwerden Assinuokos bei Schiedsrichter und Trainer zu zählen. Das Urteil soll so schnell wie möglich, wahrscheinlich Anfang nächster Woche zugestellt werden. Von diesem Zeitpunkt an sind die Spieler gesperrt und haben sieben Tage Zeit, in Berufung zu gehen.
Der Göttinger Anwalt Karl-Heinz Mügge, der die beiden Akteure vertrat, berichtete, Keseling habe zugegeben, seinen Gegenspieler unter anderem als „schwarze Sau“ bezeichnet zu haben. Dies sei von Assinuokos Mitspieler Rogier Krohne bestätigt worden. Dem vorausgegangen waren laut Keseling allerdings Provokationen, so Mügge weiter. Assinuoko sei ihm absichtlich auf den Fuß getreten und habe ihm die Genitalien gequetscht, später sei er als Nazi tituliert worden. Für seine Verbalinjurien entschuldigte sich Keseling und betonte, er sei kein Rassist.
Horst wiederum bestritt den Vorwurf der rassistischen Beleidigung. In seinem Fall sei Krohne nicht als Zeuge aufgetreten, so Mügge. „Es stand Aussage gegen Aussage.“ In zwei unterschiedlichen Fällen sei das Gericht dann zum gleichen Urteil gekommen – für Mügge „völlig unverständlich“.
Der Anwalt, die RSV-Verantwortlichen und Horst verständigten sich daraufhin, in Berufung zu gehen. „Es gab keine Zeugenaussagen, nichts“, unterstrich Horst. Zusätzlich belaste den angehenden Polizisten das „negative Bild“, das mit dem Urteil von ihm gemalt werde. Von Amts wegen setzt zudem die Staatsanwaltschaft Oldenburg ihre Ermittlungen fort. „Die werden sich hoffentlich an Fakten und Beweise halten“, sagte Horst. „Ich bin ehrlich gesagt etwas überrascht, dass beide das gleiche Strafmaß bekommen haben. Es ist mir ein Rätsel“, sagte RSV-Manager Jan Steiger gestern. Sollte das Urteil bis Sonntag nicht zugestellt sein, wären Keseling und Horst im Spiel gegen den BSV Rehden im Jahnstadion (14 Uhr) noch einmal einsetzbar. Nach Rücksprache mit dem Platzbetreiber hielt Steiger es gestern aber für unwahrscheinlich, dass angepfiffen wird. In jedem Fall, so Steiger, seien weder Horst noch Keseling „eins zu eins ersetzbar“, in die Bresche springen könnten jedoch Akteure wie Förtsch, Matthes und Lehrke.
Im Fall Keseling wird der RSV laut seinem Vorsitzenden Burkhard Bartschat erst die Urteilsbegründung abwarten, bevor über einen Vereinsausschluss des Spielers beraten wird. Dies würde Bartschat mit seinen Vorstandskollegen tun. „Wir wollen aber nicht der Begründung vorgreifen“, sagte er.
Von Eduard Warda
Weitere Links zu diesem kritischen Thema findet Ihr hier:
http://www.focus.de/sport/fussball/nati … 09878.html
http://www.bild.de/regional/hannover/ha … .bild.html
http://www.wa.de/sport/fussball/oberlig … 85881.html
http://www.nordsee-zeitung.de/nachricht … 00371.html
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