Einladung zur Jahreshauptversammlung am Freitag, den 06. März 2015

– Ort: Sporthaus RSV Göttingen 05, Ottostraße 14, 37083 Göttingen –

Beginn: 19.00 Uhr –

Tagesordnung:

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Ehrung der verstorbenen Vereinsmitglieder
  3. Verlesen der Niederschrift der JHV 2014
  4. Berichte des Vorstandes und der Abteilungen
  5. Kassenbericht
  6. Bericht der Kassenprüfer
  7. Entlastung des Rechnungsführer und des Vorstandes
  8. Wahl eines Versammlungsleiters
  9. Neuwahlen
    a) des geschäftsführenden Vorstandes
    9.1             1. Vorsitzender
    9.2             2. Vorsitzender
    9.3             3. Vorsitzende
    9.4             Rechnungsführer
    b) des erweiterten Vorstandes
    9.5             Geschäftsführer
    9.6             Kassierer
    9.7             Schriftführer
    9.8             Bestätigung der Wahl der Abteilungsleiter
    (Badminton, Damengymnastik, Fußball, Schiedsrichterobmann, AUM und Tennis)
    9.9             Pressewart
    9.10           Sozialwart
    9.11           Schiedsgericht
    9.12           Ältestenrat
    9.13           Kassenprüfer
    9.14           Vergnügungsausschuss
    9.15           Fahnenträger
  10. Anträge an die JHV
  11. Festsetzung der Mitgliedsbeiträge und der Aufnahmegebühr
  12. Ehrungen
  13. Satzungsänderung:

§ 2 Nr.8 der Vereinssatzung soll wie folgt geändert werden:

Bisher:

Es dürfen keine unverhältnismäßig hohen Vergütungen (Angestelltengehälter) gezahlt werden und keine Ausgaben gemacht werden, die nicht dem Zwecke des Vereines dienen.

Neu:

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 2 Nr. 7 der Vereinssatzung soll wie folgt geändert werden:

Bisher:

Die Vereinsämter sind Ehrenämter. Die Mitglieder des Vorstandes sowie die Abteilungsleiter können auf Beschluss des Vorstandes pauschalen Aufwendungsersatz in Höhe von bis zu 500 Euro jährlich erhalten.

Neu:

Die Vereinsämter sind Ehrenämter. Die Mitglieder des Vorstandes sowie sonstige Personen, die nebenberufliche Tätigkeiten im Dienst oder Auftrag des Vereines ausüben, können auf Beschluss des Vorstandes pauschalen Aufwendungsersatz in Höhe von bis zu 720 Euro jährlich erhalten.

  1. Verschiedenes

Die Anträge an die Jahreshauptversammlung müssen nach § 14 unserer Satzung mindestens 7 Tage vor dem Stattfinden schriftlich an den Vorstand eingereicht werden.

Wir erwarten, dass sich unsere Vereinsmitglieder den Besuch der Jahreshauptversammlung zur Pflicht machen.

Mit sportlichen Grüßen

gez. B.Bartschat

(1. Vorsitzender)

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