– Ort: Sporthaus RSV Göttingen 05, Ottostraße 14, 37083 Göttingen –
Beginn: 19.00 Uhr –
Tagesordnung:
§ 2 Nr.8 der Vereinssatzung soll wie folgt geändert werden:
Bisher:
Es dürfen keine unverhältnismäßig hohen Vergütungen (Angestelltengehälter) gezahlt werden und keine Ausgaben gemacht werden, die nicht dem Zwecke des Vereines dienen.
Neu:
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 2 Nr. 7 der Vereinssatzung soll wie folgt geändert werden:
Bisher:
Die Vereinsämter sind Ehrenämter. Die Mitglieder des Vorstandes sowie die Abteilungsleiter können auf Beschluss des Vorstandes pauschalen Aufwendungsersatz in Höhe von bis zu 500 Euro jährlich erhalten.
Neu:
Die Vereinsämter sind Ehrenämter. Die Mitglieder des Vorstandes sowie sonstige Personen, die nebenberufliche Tätigkeiten im Dienst oder Auftrag des Vereines ausüben, können auf Beschluss des Vorstandes pauschalen Aufwendungsersatz in Höhe von bis zu 720 Euro jährlich erhalten.
Die Anträge an die Jahreshauptversammlung müssen nach § 14 unserer Satzung mindestens 7 Tage vor dem Stattfinden schriftlich an den Vorstand eingereicht werden.
Wir erwarten, dass sich unsere Vereinsmitglieder den Besuch der Jahreshauptversammlung zur Pflicht machen.
Mit sportlichen Grüßen
gez. B.Bartschat
(1. Vorsitzender)
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