Weiterhin ist es verboten in den Mannschafts- und Kontaktsportarten ohne Abstandsregeln und ohne Kontaktverbot zu spielen.
Info des SSB:
An die Vorstände der Göttinger Sportvereine
Lieber Sportfreundinnen und Sportfreunde,
die ab dem 5.6.2020 geltende Allgemeinverfügung der Stadt Göttingen, die die Sportausbüng mit Ballnutzung jeder Art (geändert durch die Allgemeinverfügung vom 12.6: Erlaubnis TT, Tennis, Boule usw. mit max. 2 Personen) auf dem Gebiet der Stadt Göttingen verboten hatte, ist mit Ablauf des gestrigen Freitags außer Kraft getreten. Folglich dürfen Mannschaften, die Ballsportarten betreiben, unter Wahrung der bekannten Abstands- und Hygieneregeln ihre Sportarten auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen auf dem Gebiet der Stadt Göttingen wieder ausüben.
Sollte es für das Gebiet der Stadt Göttingen neue den Sport betreffende Allgemeinverfügungen geben, würden wir Sie zeitnah informieren. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Brüggemeyer
Referent für Vereins- und Organisationsentwicklung
Sandweg 5, 37083 Göttingen
Tel.: (05 51) 70701-41
Fax: (05 51) 70701-40
E-Mail: brueggemeyer@ssb-goettingen.de
Internet: www.ssb-goettingen.de
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